Guten Tag Frau Bezirksstadträtin, Frau Bezirksverordnete, Vorstand der BVV und Herr Bezirksbürgermeister,
wir, die Anwohner der Blanchardstraße in Berlin-Karow, wenden uns heute direkt an Sie, um unsere Unzufriedenheit über die mangelnde/ unzureichende Beantwortung der o.g. kleinen Anfrage und die für uns darauf basierende Irritation zum Ausdruck zu bringen.
Um uns alle auf den gleichen Informationsstand zu bringen, habe ich die Antwort/ Stellungnahme der kleinen Anfrage dieser Mail angefügt.
Unter den Ausführungen zu 1-2 wird geantwortet, dass der Sportplatz Röländer Straße als Sportanlage im festgesetzten B-Plan XVIII-20a vom 16.05.1994 ausgewiesen ist.
An dieser Stelle sei die Anmerkung gestattet, dass es auch den B-Plan XVIII-20a-2 gibt und das auf beiden Plänen ein Sportplatz und eben keine Sportanlage ausgewiesen ist. Der Sportplatz unterscheidet sich mindestens von der Sportanlage dadurch, dass er keine Zuschauertribüne etc. besitzt und die Anzahl der möglichen Sportarten, aufeinander abgestimmt, begrenzt ist. Es stellt also u.E. einen großen Unterschied dar, ob ein Sportplatz oder eine Sportanlage (wie die hier geplante) errichtet wird.
In Beantwortung zu 3. wird auf ein Immissionsschutzgutachten verwiesen, welches die geltenden Immissionsrichtwerte für Bolzplätze einhält, wenn geräuscharme Materialien eingesetzt werden. Hier ist eine Sportanlage geplant und kein Bolzplatz. Ein Bolzplatz ist ein angelegter Fußballplatz, der mithin erheblich kleiner als ein genormter Fußballplatz ist und nicht noch diverse, weitere Sportstätten beinhaltet.
Die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 4 laufen mit dem Verweis auf Paragraf 4 (2) BolzVO ins leere und stoßen auf Unverständnis. Wenngleich es hier nicht um einen Bolzplatz, sondern um eine großzügige Sportanlage geht, so sind doch Aussagen zur Abstandsregelung in Paragraf 3 a.a.O. niedergeschrieben.
Bezüglich der Fragen 7 und 8 und deren Stellungnahme dazu liegen u.E. Ungereimtheiten vor. Unserem aktuellen Kenntnisstand liegt die Information zugrunde, dass, auf dieser großzügigen Sportanlage, auch die im Ortsteil Karow ansässigen Schulen ihren Schulsport ausführen werden, neben dem Sport von diversen Vereinen.
Somit stellt sich die Frage, wie dem geplanten enormen Auslastungsbetrieb durch Schulen und Vereine, hinsichtlich der angrenzenden Anwohner Rechnung getragen wird.
In der Gesamtbeantwortung der Fragen 10 und 11 entsteht der widersprüchliche Eindruck, dass kein klares Konzept bzgl der zu erwartenden, erforderlichen Parkflächen vorhanden ist. Weder die an die Sportanlage grenzende Karestraße, noch die Achillesstraße oder die Röländer Straße sind aktuell dazu aufgestellt erforderliche Parkflächen im Trainings- oder Wettkampfbetrieb herzugeben, sodass u.E. mit einem erhöhten Parkaufkommen in unserer Straße zu rechnen ist.
Wir möchten Sie bitten, unter Zugrundelegung unserer Ausführungen, zeitnah auf unseren Vortrag zu antworten. Unter Berücksichtigung der Sommerpause und allgegenwärtigen Urlaubs haben wir uns dafür den 11.08.2022 notiert.
Es wäre mithin wünschenswert, wenngleich auch nicht zufriedenstellend, wenn Sie uns diesmal eine auf den aktuellen Sachvortrag abgestellte Antwort geben würden.
Nachbarschaftliche Grüße
Die Anwohner der Blanchardstraße